- Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
- Katholische Arbeitnehmer-Bewegung,Abkürzung KAB, seit 1968 Name der Zusammenschlüsse katholischer Arbeitervereine in Deutschland (vorher: Katholische Arbeiter-Bewegung). Seit 1971 sind der Westdeutsche, der Süddeutsche und der Landesverband Rottenburg-Stuttgart im Bundesverband der KAB zusammengeschlossen. Ihm gehören auch die Christliche Arbeiter-Jugend (CAJ) und die Vereinigung italienischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland (Associazioni Cristiane Lavoratori Italiani-Germania) an; Sitz: Köln. Mit (1996) rd. 300 000 Mitgliedern (davon rd. 900 in den neuen Ländern) bildet er die größte nichtgewerkschaftliche Arbeitnehmerorganisation in Deutschland. Nach dem Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist die KAB anerkannt als »Organisation mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung« und als solche berechtigt zur Teilnahme an den Sozialwahlen, vorschlagsberechtigt für Arbeits- und Sozialrichter und berechtigt, ihre Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten zu vertreten. Der Bundesverband der KAB gehört der Weltbewegung Christlicher Arbeitnehmer (WBCA; Sitz: Brüssel) an, die CAJ der internationalen Jeunesse Ouvrière Chrétienne (JOC).Vorläufer der KAB waren katholische Arbeiter- und Arbeiterinnenvereine (erste Gründung 1849 in Regensburg), die seit 1860 als unter katholischer Leitung stehende christlich-soziale Vereine, auch evangelische Mitglieder aufnahmen, gegründet wurden. Ihr besonderer Förderer war der Mainzer Bischof W. E. von Ketteler. Kulturkampf und Sozialistengesetze brachten sie fast vollständig zum Erliegen. Seit dem Katholikentag in Amberg (1884) propagierte der Sozialpolitiker F. Hitze erfolgreich die Neugründung pfarrlich organisierter katholischer Arbeitervereine, die sich zu Regionalverbänden und 1912 zu einem Kartellverband für Deutschland zusammenschlossen. 1927 erfolgten die Gründung des Reichsverbandes der katholischen Arbeiter-, Arbeiterinnen- und Knappenvereine mit einem Generalsekretariat in Berlin und der Ausbau von sozialen Selbsthilfeeinrichtungen (z. B. Krankengeldzuschusskasse, Lebensversicherung). Die Vereine wurden nach 1933 zum Teil aufgelöst, die Verbandsorgane »Der Arbeiter/Die Arbeiterin« 1933 und »Ketteler Wacht« 1938 verboten; zahlreiche Mitglieder wurden verhaftet, einige hingerichtet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Organisation neu aufgebaut. (christliche Gewerkschaften)F. Prinz: Kirche u. Arbeiterschaft. Gestern - heute - morgen (1974);J. Aretz: Kath. Arbeiterbewegung u. christl. Gewerkschaften. Zur Gesch. der christlich-sozialen Bewegung, in: Der soziale u. polit. Katholizismus, hg. v. A. Rauscher, Bd. 2 (1982);W. Schröder: Katholizismus u. Einheitsgewerkschaft. Der Streit um den DGB u. den Niedergang des Sozialkatholizismus in der Bundesrepublik bis 1960 (1992).
Universal-Lexikon. 2012.